Gruppenkommandanten Fortbildung
Die Intensivierung der Aus- und Fortbilung im Bereich der Gruppenkommandaten startet mit 2022 durch weiterlesen
Die Intensivierung der Aus- und Fortbilung im Bereich der Gruppenkommandaten startet mit 2022 durch weiterlesen
Der Fahrmeistertag steht den Maschinisten als Termin zum Üben der Gerätschaften zu Verfügung weiterlesen
Das Kommando
Feuerwehrkommandant und -stellvertreter werden durch die Mitgliederversammlung auf fünf Jahre gewählt. Beide gewählten Funktionäre werden vom Gemeinderat angelobt und es wird ihnen damit die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei im Namen des Bürgermeisters übertragen.
Der Feuerwehrkommandant ist Dienstvorgesetzter und trägt die Gesamtverantwortung für die gesamte Feuerwehr. Im Verhinderungsfall wird diese Tätigkeit vom Feuerwehrkommandantstellvertreter übernommen. Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter sind ex lege gem. NÖ. Feuerwehrgesetz (NÖFG) Einsatzleiter im vom Gemeinderat beschlossenen örtlichen Einsatzbereich.
Der Leiter des Verwaltungsdienstes wird für eine Funktionsperiode (fünf Jahre) vom Feuerwehrkommandanten ernannt.
Feuerwehrkommandant: | HBI Stefan JANOSCHEK |
Feuerwehrkommandantstellvertreter: | OBI Ing. Florian ROGNER |
Leiter des Verwaltungsdienstes: | OV Ing. Mag. Christoph JOHN |
Die Verwaltung
Leiter des Verwaltungsdienstes: | OV Ing. Mag. Christoph JOHN |
Verwalter: | EOV Robert INDRA |
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes: | OVM Julia MITISZEK |
VM Guido COMPOSTELLA | |
Feuerwehrjurist: | FJUR Dr. Mag. Christian DRAPELA |
Der Verwaltungsdienst befasst sich mit der administrativen und finanziellen Führung der Feuerwehr Langenzersdorf.
• Finanz - und Budgetführung
• Vorbereitung der Sammelaktionen und Vorbereitung von Veranstaltungen (Ball, Feuerwehrfest etc.)
• Erstellung des Rechnungsabschlusses
• Erstellung des Budgetvoranschlages
• Einsatzverrechnung
• Schriftverkehr
• Abfassen von Mitschriften und Protokollführung
• Ablage und Evidenzführung
• Statistikausarbeitungen
• Lehrgangs- und Modulanmeldungen in der NÖ. LFS
• Mannschafts- und Mitgliederverwaltung
• Erstellen der Einsatz- und Tätigkeitsberichte
• Verwaltung und Führung des Feuerwehrverwaltungsprogrammes - FDISK
Einfahrt und Durchfahrt durch den Tunnel |
• Vor Einfahrt Kraftstoffreserve überprüfen • Sonnenbrille abnehmen und Sonnenblende hochklappen • Radiosender mit Verkehrsfunk einstellen (z.B. Ö3 in allen Tunneln verfügbar) • Bei Bedarf Scheibenwischer einschalten (Scheiben können sich bei Tunneleinfahrt beschlagen) • Verkehrslichtsignalanlagen und Infotafeln beachten! • Verkehrszeichen und Fahrstreifensignalisation beachten • Sicherheitsabstand einhalten • Vorgeschriebenes Tempolimit einhalten • Anhalten nur in den Pannenbuchten oder Pannenstreifen (wenn vorhanden) - ABSICHERUNG! |
Stau im Tunnel |
• Nicht wenden oder rückwärts fahren • Motor abstellen • Radiosender mit Verkehrsfunk einstellen (z.B. Ö3 in allen Tunneln verfügbar) • Sicherheitsabstand einhalten • Gegebenenfalls den Anweisungen des Tunnelpersonales (Durchsage) Folge leisten |
Panne oder Unfall im Tunnel |
• Warnblinkanlage einschalten • Fahrzeug in einer Pannenbucht oder Pannenstreifen (wenn vorhanden) abstellen oder am rechten Fahrbahnrand abstellen -ABSICHERUNG / WARNWESTEN anlegen • Motor abstellen und Schlüssel stecken lassen • Notrufanlagen (Telefon oder Taster "SOS" oder "BRAND") verwenden • KEIN HANDY VERWENDEN! • Erste Hilfe leisten |
Brand im Tunnel |
• Warnblinkanlage einschalten • Ihr Fahrzeug brennt: Wenn möglich am Abstellstreifen, in der Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen, sodass die Einsatzkräfte nicht behindert werden • Motor abstellen, Schlüssel stecken lassen und Fahrzeug sofort verlassen • Wenn möglich den Brand in der Entstehungsphase mit Hilfe der im Tunnel verfügbaren Feuerlöscher und Schlauchhaspeln löschen • Erste Hilfe leisten • Notrufanlagen (Telefon oder Taster "SOS" oder "Brand") verwenden • KEIN HANDY VERWENDEN! • Anderen helfen, um an einen sicheren Ort zu gelangen • Bei starker Rauchentwicklung sofort den Tunnel über Fluchtweg verlassen und den Anweisungen des Tunnelpersonals (Lautsprecherdurchsage) oder den Einsatzkräften Folge leisten |
RETTUNGSGASSE ab 1. Jänner 2012 gibt es SIE!
Ab dem 1. Jänner 2012 ist die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Schnellstraßen, Autostraßen und Autobahnen verpflichtend. Sprich, überall dort wo eine Autobahnvignette benötigt wird. Sie MUSS vorausschauend gebildet werden, also bevor der Verkehr zum Stillstand kommt. Ob Unfall oder Verkehrsüberlastung - mit der Bildung einer Rettungsgasse wird sowohl eine freie Zufahrt zum Unfallort als auch eine freie Durchfahrt für Notfälle wie Kranken- und Patiententransporte sichergestellt.
Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen zwei Fahrstreifen. Die Einsatzkräfte haben dadurch die Möglichkeit der freien Durchfahrt zur Einsatz(Unfall)stelle. Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen der Rettung, Feuerwehr, Polizei sowie des Straßen- und Pannendienstes befahren werden. Der Pannenstreifen soll (kann) benützt werden.
Zweispurigen Fahrbahnen
Alle auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als möglich nach links aus. Alle Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen weichen so weit als möglich nach rechts aus.
Drei- oder mehrspurige Fahrbahnen
Alle auf dem äußerst linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als möglich nach links aus. Alle anderen Fahrzeuge (1. Und 2. Fahrspur) weichen nach rechts aus.
Die Rettungsgasse ist IMMER neben der äußerst linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Auf den Sicherheitsabstand ist zu achten und manövrierbar zu bleiben.
Helfen Sie mit, Leben zu retten
Die Rettungsgasse erleichtert den Rettungskräften und auch UNS das raschere Vorankommen und Eintreffen am Unfallort, sind wir doch für die Donauuferautobahn A22 und für die Außenringschnellstraße S1 gemäß Alarmplan zuständig. Der Zeitgewinn von bis zu vier Minuten bedeutet eine 40% höhere Überlebenschance. Bedenken Sie auch:
Das Unfallopfer KANN nicht warten!
Alle weiteren INFOS unter: www.rettungsgasse.com
Die meisten Brandopfer bei Wohnungsbränden werden nicht Opfer der Flammen, sondern kommen durch das Einatmen des giftigen Brandrauches um Leben.
Eine Brandfrüherkennung kann daher Ihr Leben retten und kann Ihnen die Chance bieten, die Feuerwehr zu verständigen, sich selbst zu retten oder den Brand zu bekämpfen.
Die Homemelder sind speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte, die einzeln oder vernetzt im ganzen Haus betrieben werden können. Sie lösen bei Branderkennung (Schwelbrand, Rauch) ein akustisches Signal aus und werden mit einer Batterie betrieben.
Ein Testknopf am Gerät ermöglicht eine einfache Funktionsprüfung damit der Ladezustand der Batterie kontrolliert werden kann.
Wo installiert man die Rauchmelder?
Rauchmelder sind an der Decke (Raummitte) mittels Dübel und Schrauben montiert.
Wo schützen Sie sich am besten:
Mindestschutz (M): pro Geschoss ein Rauchmelder am Gang, Flur udgl, sowie im Kinder- und Schlafzimmer.
Optimaler Schutz (O): Wohnräume, Hobby- und Kellerräume, Küche mit Dunstabzug (Abstand zum Dunstabzug beachten!).
Es sollen nur geprüfte und zugelassene Homemelder verwendet werden.
Die Geräte erhalten Sie im Fachhandel für Brandschutztechnik, bei Elektrounternehmen oder in den Fachabteilungen der Baumärkte und Warenhäuser.
© Freiwillige Feuerwehr - Langenzersdorf
Unternehmensgegenstand: Wahrnehmung der Aufgaben im Sinn des NÖFG, Dienstordnung und Dienstanweisungen des NÖLFV.
Diese Homepage ist ein elektronisches Informationsmedium über den Aufbau, die Organisation sowie Geschehnisse der FF Langenzersdorf.
Organ gem. §41 NÖFG 2016: Kommandant HBI Stefan Janoschek, Mitgliederversammlung
Veröffentlichung oder Vervielfältigungen von Texten und Fotos dieser Homepage nur nach ausdrücklicher Zustimmung der FF Langenzersdorf.
Als Hersteller der Fotos gilt die Freiwillige Feuerwehr Langenzersdorf. Auf § 74(1) Urheberrechtsgesetz zum Schutz von Lichtbildern wird hingewiesen
Impressum