Die Feuerwehr Langenzersdorf informiert: Waldbrandverordnung 2015 ist in Kraft
Aufgrund der außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gemäß §41 des Forstgesetzes zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbände folgendes an:
- Im Verwaltungsbezirk Korneuburg sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
- Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf in Kraft.
- Ausnahmen z.B. für Brauchtumsveranstaltungen) sind mit Nachweis ausreichender Sicherheitsvorkehrungen (Feuerwehrbereitschaft) gestattet
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270.- oder mit Arrest von bis zu vier Wochen bestraft.