Unterwegs
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Aufgrund der außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gemäß §41 des Forstgesetzes zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbände folgendes an:
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270.- oder mit Arrest von bis zu vier Wochen bestraft.
Damit Ihr Fest nicht zum "Weih-nachtfeuer" wird!
Einige Tipps Ihrer Feuerwehr
Tannen- oder Fichtenzweige, trockenes Reisig zur Dekoration und hohe Brandlast, sowie die rasante Brandausbreitung machen Christbaumbrände besonders gefährlich.
Die Ausbreitung eines Christbaumbrandes erfolgt sehr rasch. Innerhalb von Sekunden kann der ganze Baum in Vollbrand stehen und durch die dabei frei werdende Hitze ist ein Übergreifen auf die Einrichtung leicht möglich und lässt den Brand schnell außer Kontrolle geraten.
Darum raten die Brandverhütungsstellen und wir die nachstehende Reihenfolge bei Christbaumbränden unbedingt einzuhalten:
Alarmieren (122) - Retten - Löschen
Steht einmal der Christbaum in Vollbrand, machen eigene Löschversuche kaum mehr Sinn. Darum ist es wichtig, die Feuerwehr zu rufen, die Nachbarn zu warnen und die eigene Familie in Sicherheit zu bringen.
Tipps zur Verhütung von Adventkranz und Christbaumbränden
Tipps für Friedens- und Gedenklichter
Feuerlöscher (Nasslöscher) oder Wasserkübel bereithalten!
Besondere Brandgefahr zu Neujahr und Dreikönig
Brandenergie die bei einem Christbaumbrand enstehen:
Vollbrand nach wenigen Sekunden |
Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Langenzersdorf stehen zur Abgabe der Zivilschutzsignale und für die Alarmierung der Feuerwehr fünf (5) Alarmsirenen zur Verfügung. Die Standorte sind:
Die Auslösung kann durch die Bundeswarnzentrale, Landeswarnzentrale NÖ, BAZ Stockerau und Feuerwehr Langenzersdorf erfolgen. Mit den fünf Sirenen ist die flächendeckende Beschallung des Gemeindegebietes sichergestellt.
Die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr erfolgt seit den 90-iger Jahren mittels Funkmeldeempfänger. Mit der Sirene wird nur noch in Ausnahmefällen oder nach gültigem Alarmplan alarmiert.
Zur Funktionsprobe wird wöchentlich ein Probealarm, jeweils am Samstag um ca. 12:14Uhr von der BAZ (Bereichsalarmzentrale) Stockerau ausgelöst.
VORSCHAU
Der nächste Zivilschutzprobealarm findet am 3. Oktober 2015 statt.
Wozu dient ein Brandschutzplan?
Grundsätzlich dienen Brandschutzpläne den Einsatzkräften um im Ernstfall eine rasche Orientierung in einem Objekt zu gewährleisten. Dadurch können einsatztaktische Maßnahmen optimal an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Wann müssen Brandschutzpläne erstellt und der Feuerwehr zur Vidierung vorgelegt werden?
Wer ist für die Erstellung verantwortlich?
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Brandschutzplans die Pflicht des Brandschutzbeauftragten (ggf. auch die Betriebsführung). Der Brandschutzbeauftragte muss jedoch nicht die Planzeichnung selbst übernehmen, dafür gibt es diverse Dienstleistungsunternehmen.
Wie ist ein Brandschutzplan zu erstellen?
Für die Erstellung eines Brandschutzplans ist die TRVB O 121 in der gültigen Fassung heran zu ziehen.
Wie vidiert die Feuerwehr Brandschutzpläne?
Ablauf Vidierung:
Folgende Abbildung soll Ihnen beim Ablauf bzgl. Brandschutzpläne helfen.
Verhalten bei Bienen, Wespen, Hornissen etc.
In den Sommermonaten erhält die Feuerwehr Langenzersdorf viele Anrufe von verängstigten Bürgern, um Wespen oder ähnliche Insekten zu beseitigen bzw. wird die Vernichtung der Nester verlangt. Viele Menschen sind dann verwundert, wenn wir diesen Dienst grundsätzlich verweigern. Das Problem ist, das speziell die Hornisse, - unsere größte Wespenart, - zu den geschützten Arten gehört, vom Aussterben bedroht ist und unter Artenschutz gestellt ist. Für die meisten Anrufer stellen diese Insekten keine Gefahr dar, sondern "nur" eine Belästigung. Nur in speziellen Fällen, bei Nachweis (von z.B. Allergien ...) ist ein Eingreifen bei Gefahr im Verzug gesetzlich gedeckt.
Was viele von uns vielleicht nicht, oder nicht mehr wissen. Die so gefürchteten Insekten sind ein wichtiges Glied in der Natur, so werden pro Volk bis zu 500g Fliegen, Mücken, Spinnen und Baumschädlinge (das entspricht etwa 3000 Tiere pro Tag) vertilgt.
Auszug aus praktischen Tipps zum Umgang mit den summenden "Mitessern":
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Wespennester nur im unmittelbaren Aufenthaltsbereich von Personen (wie Kindergärten, Schulen, Haus und Wohnung) entfernt werden. Wespennester in Bäumen oder Kleingartenanlagen dürfen von der Feuerwehr nicht weggenommen bzw. vernichtet werden. Hier besteht keine akute Gefährdung. Demontage- und Abdeckarbeiten werden aus privatrechtlichen Gründen nicht vorgenommen.
Ein Einsatz bei Hornissen und Hummeln wird auf Grund des Artenschutzes nicht durchgeführt.
Ist ein Eingreifen der Feuerwehr jedoch unabdingbar wird eine Einsatzpauschale von € 80,-- eingehoben.
Meldungen werden per Mail an wespen[at]ff-langenzersdorf.at oder telefonisch unter 02244 22222 77 entgegen genommen
BITTE ANSCHRIFT UND TELEFONNUMMER ANGEBEN.
Um bei extremen Stürmen besser gewappnet zu sein, hier einige Sicherheitstipps für Sie:
© Freiwillige Feuerwehr - Langenzersdorf
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Organ gem. §41 NÖFG 2016: Kommandant HBI Stefan Janoschek, Mitgliederversammlung
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